Kleinkraftrad
Klasse AM
Die Klasse AM deckt Kleinkrafträder und Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h ab, ein beliebter Einstieg für alle ab 16 Jahren.
Fahrzeuge
a) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h; Elektromotor max. 4 kW oder Verbrennungsmotor bis 50 cm³. b) Krafträder mit Fahrradmerkmalen (Hilfsmotor) mit bbH max. 45 km/h. c) Dreirädrige Kleinkrafträder mit bbH max. 45 km/h. d) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit bbH max. 45 km/h, Leermasse max. 350 kg (ohne Batteriemasse bei Elektrofahrzeugen).
Voraussetzungen & Ablauf
| Mindestalter | 16 Jahre |
| Vorbesitz | Keiner |
| Eingeschlossene Klassen | – |
| Unterlagen | Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt |
| Ausbildung | Theorie und Praxis |
| Prüfung | Theorie und Praxis |
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