Mofa-Prüfbescheinigung
Klasse Mofa
Die Mofa-Prüfbescheinigung ist oft der erste Schritt zur Mobilität, schon ab 15 Jahren möglich und bei uns freundlich und verständlich vermittelt.
Fahrzeuge
a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (bbH) von maximal 25 km/h, mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch mehrsitzig). b) Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bbH maximal 25 km/h, Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch mehrsitzig).
Voraussetzungen & Ablauf
| Mindestalter | 15 Jahre |
| Vorbesitz | Keiner |
| Eingeschlossene Klassen | – |
| Unterlagen | Biometrisches Passbild |
| Ausbildung | Theorie und Praxis |
| Prüfung | Theorie |
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